Allgemeine Geschäftsbedingungen der DISROOPTIVE Einzelunternehmen

 

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der DISROOPTIVE Einzelunternehmen, nachfolgend „AS“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der AS nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der AS und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Die AS erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beraten, Konzept, Planen, Gestalten, Produktion. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, sowie deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der AS.

 

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Grundlage für die Arbeit der AS und Vertrags- bestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der AS auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der AS mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die AS über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die AS, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die AS resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

 

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der AS im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei der AS.

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3. Die AS darf die von ihr entwickelten Arbeiten angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen AS und Kunde ausgeschlossen werden.

3.4. Die Arbeiten der AS dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der AS vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der AS.

3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der AS ein Auskunftsanspruch zu.

 

4. Vergütung

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der AS ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

Mahnkosten und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Investitionen gehen zu Lasten des Kunden.

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst mehrere Einheiten so kann die AS dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der AS verfügbar sein.

4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der AS alle dadurch anfallenden Kosten ersetzet und die AS von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellet.

4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die AS dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Künstlersozialabgabe, Zölle, oder auch sonstige nachträglich entstandenen Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.

4.6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von AS sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens 2 Wochen nach Abrechungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Ein- wendungen gilt als Genehmigung.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 AS behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

 

6.Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1 Sonderleistungen wie z.B. Korrekturlesen von Texten werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen,

6.2. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere speziellen Materials, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten.

6.3. Kosten für Reisen die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn diese mit dem Kunden vereinbart worden sind.

 

7. Zusatzleistungen

7.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

 

8. Kennzeichnung

8.1 Die AS ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht.

8.2 Die AS ist berechtigt auf ihren Internet-Webseiten mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

 

9. Lieferfristen

9.1 Die Lieferverpflichtungen von AS sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von AS zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mit welchen Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.

9.2. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflicht (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen / Pflichtheften ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von AS schriftlich bestätigt worden sind.

9.3 Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine fristgerechte Terminhaltung nicht mehr gewährleistet werden.

9.4. Vom AS zur Verfügung gestellten Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-, Bild-, Strich und Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von AS bestätigt worden ist.

9.5. Gerät die AS mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

 

10. Geheimhaltungspflicht

10.1. AS verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.

10.2. AS hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehme- rinnen und / oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

10.3 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts – und Betriebsgeheimnisse von AS, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase / Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

10.4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z. B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangswörter, Up- und Downloads, von AS während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist. Der Kunde kann einer solchen Nutzung der Daten widersprechen. AS wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohne hin öffentlich zugänglich sind oder AS gesetzlich verpflichtet ist, Dritte insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

 

11. Pflichten des Kunden

11.1. Der Kunde stellt der AS alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der AS sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

11.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der AS erteilen.

 

12. Gewährleistung und Haftung

12.1. Von AS gelieferten Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls jedoch binnen drei Werktagen und in jedem Falle aber vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.

12.2 Bei gerechtfertiger Mängelrüge werde die Mängel in angemessener Frist behoben.

12.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die AS erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die AS ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die AS von Ansprüchen Dritter frei, wenn die AS auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die AS beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die AS für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der AS die Kosten hierfür der Kunde.

12.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Layouts, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit für Bild und Text.

12.5.Für die von Kunden freigegebene Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung der AS

12.6. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet AS nicht.

12.7. Die AS übernimmt keine Haftung für die von Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.

12.8. Die AS haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die AS haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

12.9. Die AS haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der AS wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der AS der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der AS für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der AS nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

12.10. Soweit die AS notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertrags- partner keine Erfüllungsgehilfen der AS . Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht.

 

13. Verwertungsgesellschaften

13.1.Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der AS verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der AS gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann je nach Absprache sofort oder auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

 

14. Leistungen Dritter

14.1. Von AS eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungsgehilfen- oder Verrichtungsgehilfen der AS. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von AS eingesetzten Mitarbeiter, im Kaufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der AS weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

 

15. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

15.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der AS angefertigt werden, verbleiben bei der AS. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die AS schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc..

 

16. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

16.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Rege- lung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

 

17. Streitigkeiten

17.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und AS geteilt.

 

18. Schlussbestimmungen

18.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

18.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

18.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

18.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

18.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde die vorliegenden AGB mit den Punkten 1-18 gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.